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Amazons Dash Button offenbart die fundamentalen Konflikte

Veröffentlicht am 16. September 2016


Seit Kurzem ist der Amazon Dash Button auch in Deutschland erhältlich. Worum geht es dabei? Es handelt sich um eine recht simple Konstruktion, die der menschlichen Bequemlichkeit so ziemlich ultimativ entgegen kommt – und somit grundsätzlich durchaus gute Chancen auf eine große Akzeptanz hat. Einziger Sinn und Zweck des Dash Buttons ist es, per Knopfdruck eine umgehende Bestellung eines ganz bestimmten Artikels beim Online-Versender Amazon durchzuführen – ohne den PC hochzufahren oder das Handy in die Hand zu nehmen, ohne Aufruf der Amazon-Seite oder –App, ohne Login, Aussuchen des Artikels und Durchklicken durch den Bestellvorgang. Wenn man so will, die konsequente Fortführung von Amazons 1-Click-Bestelloption in die reale Welt. Der Dash Button ist schnurlos und kann mittels Klebestreifen/Haken überall angebracht werden, wo es dem Anwender sinnvoll erscheint – z.B. zur Bestellung von Wachmittel direkt an der Waschmaschine. Einzige Voraussetzung ist ein WLAN-Zugang, denn darüber ist der Dash Button ständig über das Internet mit Amazon verbunden. Die Konfiguration des Dash Buttons erfolgt mittels einer App, worüber der Anwender auch seine per Dash Button getätigten Bestellungen kontrollieren und ggf. stornieren kann.


Schöne neue Welt? Aus Sicht von Amazon sicherlich. Aber vermutlich auch aus Sicht vieler Verbraucher, die sowieso schon eine Amazon Prime Mitgliedschaft haben (zurzeit Voraussetzung für die Nutzung des Dash Buttons) und deswegen keine Versandkosten zahlen, mehr online als offline kaufen, sich Suche und Preisvergleich im Internet weitgehend abgewöhnt haben (Amazon hat (fast) alles und ist preislich sowieso (fast) immer im unteren Bereich dabei) und für eine weitere Möglichkeit, sich Zeit und Nachdenken zu ersparen, dankbar sind: Mist, die letzte Whiskas-Dose für Kitty angebrochen? Schnell den Button im Küchenregal gedrückt und 1-2 Tage später ist die Ersatzlieferung da - „Fire and forget“ für Konsumenten.
Nur leider kollidiert der Dash Button krachend mit dem deutschen Verbraucherschutzrecht und hat auch bereits die Verbraucherschutzverbände auf die Barrikaden gebracht. Vor Zustandekommen einer Bestellung ist der Kunde demnach über die genaue Bezeichnung des Produkts, den Preis, Versandkosten, Liefertermin und die Mehrwertsteuer zu informieren. Amazon hat zwar versucht, diesen Anforderungen durch Zustellung einer Bestellbestätigung und einer kostenfreien Stornier- sowie Rücksendemöglichkeit entgegenzukommen. Aber auch Amazon dürfte sich dessen bewusst sein, dass dies trotzdem nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Aber auch unter Datenschutzaspekten ist der Dash Button durchaus kritisch zu sehen: Dutzende dieser elektronischen Helferlein über das heimische WLAN (mit welchen Berechtigungen?!) rund um die Uhr mit Amazon-Servern verbunden? Noch mehr Analysematerial für die Amazon-Algorithmen zur Analyse des persönlichen Kaufverhaltens?


Nun ist der Amazon Dash Button eine Erscheinung im Consumer-Bereich – warum erwähne ich ihn überhaupt in meinem Blog? Nun, weil sich hier besonders anschaulich die grundsätzlichen aktuellen und zukünftigen Entwicklungen und Konflikte im Datenschutz aufzeigen lassen:

  1. Es gibt ein neues Gadget, eine neue Dienstleistung oder was auch immer, das durchaus den Nerv vieler Menschen tritt und das Potenzial hat, zu einem Alltagsgegenstand zu werden, einfach weil es tatsächlich einen Mehrwert beinhaltet, auf den viele Menschen nicht mehr verzichten möchten, wenn sie ihn erst einmal genossen haben. Nun kollidiert diese Sache aber leider mit geltendem Recht, das andere Interessen dieser Menschen schützen soll und müsste somit verboten werden. Dieser Konflikt zieht sich wie ein roter Faden durch die Digitalisierung. Auf welche bisherigen Rechte/Schutzmechanismen sind wir bereit zu verzichten, um in den Genuss eines neuen Nutzens zu kommen? Was darf oder soll der Gesetzgeber - möglicherweise gegen unseren Konsumentenwillen - verbieten, um uns zu schützen? Wie mündig oder unmündig ist der Einzelne?

  2. Die technische Entwicklung und die Wirtschaft treiben den Gesetzgeber vor sich her. Konzerne wie Amazon schaffen nach eigenem Ermessen Tatsachen und zwingen somit die Gerichte bzw. den Gesetzgeber, sich mit neuen Entwicklungen und daraus entstehenden Konflikten mit geltendem Recht zu befassen. Abmahnungen oder Prozesskosten schrecken diese Unternehmen nicht – diese sind in den Entwicklungskosten bereits mit eingeplant. Die Entwicklung ist einfach zu schnell, um auf die Behäbigkeit des Gesetzgebers Rücksicht nehmen zu können. Marktchancen eröffnen sich und müssen sofort genutzt werden. Anpassungen an Gesetze werden nachträglich durchgeführt oder – aus Sicht der Unternehmen natürlich viel besser – die Rechtsprechung oder Gesetze werden an neu geschaffene Realitäten angepasst.

Eines sollte allen klar sein: Amazons Dash Button ist vermutlich nicht mehr als eine kurze Zwischenepisode. Gut möglich, dass Amazon ihn sogar nur als Versuchsballon in Begleitung zu seinem "Dash Replenishment Service" (eine Bestell-Schnittstelle für Haushaltsgeräte) geplant hat. Ich glaube nämlich nicht, dass in 10 oder 20 Jahren in jedem Haushalt Dutzende oder hunderte von Dash Buttons kleben. Viel wahrscheinlicher erscheint mir, dass Spülmaschine, Kühlschrank & Co. die notwendigen Bestellungen dann selbstständig durchführen. Oder noch besser zentral über einen intelligenten elektronischen Hausbutler, der als Weiterentwicklung und Verschmelzung von Smart Home-Technologie und digitalen Assistenten à la Siri, Cortana oder Amazon echo dafür sorgt, dass in unserem Haushalt alles rund läuft. Könnte man dann irgendwann in einen Haushaltsroboter integrieren, der den Müll raus bringt, den Tisch abräumt, den Nacken massiert und – die Pakete entgegen nimmt, die mehrmals täglich eintreffen. Denn hier hakt es momentan noch. Paketkästen stecken noch in den Kinderschuhen, aber auch hier werden sich Lösungen finden und durchsetzen – es muss ja nicht immer gleich die Paketdrohne sein.


Schöne neue Welt – Asimov, ick hör‘ dir trapsen…