Schon gewusst?

"Gelebter Datenschutz ist die Visitenkarte eines modernen Unternehmens!"

DSGVO - Der Booster für den Datenschutz

"Datenschutz gibt es schon länger - aber erst die DSGVO hat das Thema ins globale Bewusstsein gehoben."

Kein Datenschutz ohne Datensicherheit

"Realisieren Sie Zusatznutzen bei der Implementierung eines gesetzeskonformen Datenschutzes."

Sind Sie sicher?

"Der gesetzliche Vertreter des Unternehmens haftet für einen mangelhaften Datenschutz."

Links zu Datenschutz und COVID-19

Veröffentlicht am 25. März 2020

Auf seiner Website hat der Bundesdatenschutzbeauftragte unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Gesundheit_Soziales/GesundheitSozialesArtikel/Datenschutz-in-Corona-Pandemie.html?nn=5217154  die aktuelle Stellungnahme der Datenschutzkonferenz zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie veröffentlicht.

Ergänzend hat der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-corona/ eine hilfreiche FAQ-Liste für Arbeitgeber online gestellt, die Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/03/FAQ-Corona.pdf auch als PDF abrufen können. Die hier gegebenen Antworten auf typische Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Besuchern sind auch dann relevant, wenn Sie Ihren Unternehmenssitz nicht in Baden-Württemberg haben.

Auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein – schon immer sehr internet-affin - hat auf seiner Website mehrere Seiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Zeiten der COVID-19-Pandemie veröffentlicht:

Neben allgemeingültigen Hinweisen ist insbesondere der erste Link für Unternehmen interessant, die aufgrund der für ihr Bundesland geltenden Allgemeinverfügung zur Registrierung von Personen verpflichtet sind (z.B. Dienstleistungs- und Handwerksgewerbe). Mit Bezug auf § 2 Ziff. 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist hier konkret aufgeführt, welche Informationen wie zu erheben sind. Ob Ihr Unternehmen hiervon betroffen ist, müssen Sie allerdings der aktuellen Allgemeinverfügung Ihres Bundeslandes entnehmen – und diese haben sich wie wir alle wissen zumindest bisher alle paar Tage geändert.

Im Zusammenhang mit COVID-19 ist quasi über Nacht für zahlreiche Mitarbeiter das Thema "Home Office" Realität geworden, die bisher noch nie damit zu tun hatten. Die Firma RO-BUST GmbH bietet unter https://www.ro-bust.de/elearning-home-office kostenfrei eine Online-Schulung zu diesem Thema an. Diese hat vor allem den Datenschutz im Zusammenhang mit Home-Office zum Thema, sensibilisiert aber durchaus auch generell bzgl. Phishing-Mails und dem Umgang mit sensiblen Daten. Selbstverständlich hat die Schulung am Ende auch einen Werbeaspekt – wer wollte dies dem Anbieter verübeln -, aber zur schnellen Grundsensibilisierung von Mitarbeitern, die wegen COVID-19 ohne große unternehmensinterne Vorbereitung(szeit) erstmalig im Home-Office tätig sind, kann ich diese Online-Schulung durchaus empfehlen.

Last but not least hat Herr Hülsmann auch unter https://covid-19.wh61.de/wp/ eine eigene Linksammlung zu allgemeinen Infos zu COVID-19 und den Allgemeinverfügungen einiger Bundesländer zusammengestellt.

Es würde mich freuen, wenn Ihnen einige der Links bei Ihrer täglichen Arbeit in diesen schweren Zeiten ein wenig helfen können – zumindest für den Datenschutzaspekt Ihrer Tätigkeit.